Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat FCH Abwehrspieler Kevin Kraus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.
Kevin Kraus war in der 45. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den VfR Aalen am vergangenen Freitag, 5. Dezember 2014, von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
Damit wird Kraus der Mannschaft von Cheftrainer Frank Schmidt in den kommenden drei Begegnungen in der 2. Bundesliga bis zum Jahresende bei Erzgebirge Aue, beim FSV Frankfurt und gegen Eintracht Braunschweig nicht mehr zur Verfügung stehen.